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Einführung von Nutzungsbedingungen für standortbezogene Dienste und Richtlinie zur Verarbeitung personbezogener Standortinformationen auf der Webseite und App von VISITKOREA
Gemäß dem Gesetz zum Schutz und der Nutzung von Standortinformation, dem Gesetz zur Förderung von Informations- und Kommunikationsnetzen und des Informationsschutzes, dem Rahmengesetz zur Telekommunikation, dem Telekommunikationsgeschäftsgesetz und anderen relevanten rechtlichen Bestimmungen führt die Koreanische Zentrale für Tourismus (KTO) folgende Nutzungsbedingungen für standortbezogene Dienste und Richtlinie zur Verarbeitung personbezogener Standortinformationen auf der Webseite und App von VISITKOREA ein. Die Nutzungsbedingungen für standortbezogene Dienste treten am 27. Juni 2025 in Kraft. Nutzungsbedingungen für standortbezogene Dienste von VISITKOREA Artikel 1 (Zweck) Diese Nutzungsbedingungen bestimmen die Rechte, Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten sowie andere notwendige Angelegenheiten im Bezug auf die standortbezogenen Dienste der Koreanischen Zentrale für Tourismus (KTO, nachfolgend „Unternehmen“) zwischen VISITKOREA und dem Träger der personenbezogenen Standortinformationen (nachfolgend „Mitglied“). Artikel 2 (Gültigkeit und Änderung der Nutzungsbedingungen) ① Diese Nutzungsbedingungen treten in Kraft, wenn ein Kunde, der die Dienste beantragt hat, oder ein Träger personbezogener Standortinformationen diesen Bedingungen zustimmt und sich gemäß den vom Unternehmen festgelegten Verfahren als Benutzer der Dienste registriert. ② Wenn ein Mitglied online auf die Schaltfläche „Zustimmen“ in diesen Nutzungsbedingungen klickt, wird davon ausgegangen, dass das Mitglied den Inhalt dieser Bedingungen gelesen und vollständig verstanden hat und mit ihrer Anwendung einverstanden ist. ③ Das Unternehmen kann diese Nutzungsbedingungen ändern, sofern dadurch nicht gegen die entsprechenden Gesetze und Vorschriften (wie etwa das Gesetz zum Schutz und zur Nutzung von Standortinformationen, das Gesetz zur Förderung der Inhaltsindustrie, das Gesetz zum Verbraucherschutz im elektronischen Handel usw. und das Allgemeine Verbrauchergesetzt etc.) verstoßen wird. ④ Wenn das Unternehmen die Nutzungsbedingungen ändert, werden in einer öffentlichen Bekanntmachung das Datum des Inkrafttretens, der Grund für die Änderung sowie der Inhalt der aktuellen und der geänderten Nutzungsbedingungen angegeben. Wenn das Mitglied bis zum Datum des Inkrafttretens der geänderten Nutzungsbedingungen weder seine Zustimmung noch seine Ablehnung ausdrückt, wird dies als Zustimmung des Mitglieds zu den geänderten Nutzungsbedingungen betrachtet. 1. Veröffentlichung auf der Serviceseite etc.: Ab 30 Tagen vor bis zu einem deutlichen Zeitraum nach Inkrafttreten der geänderten Nutzungsbedingungen (bis zur nächsten Änderung) 2. Individuelle Benachrichtigung des Mitglieds in elektronischer Form (E-Mail etc.): 30 Tage vor Inkrafttreten der geänderten Nutzungsbedingungen ⑤ Wenn ein Mitglied bis zum Inkrafttreten der geänderten Nutzungsbedingungen nicht seine Absicht zum Ausdruck bringt, den geänderten Nutzungsbedingungen zuzustimmen oder sie abzulehnen, selbst nachdem das Unternehmen diese gemäß dem vorhergehenden Absatz veröffentlicht und das Mitglied benachrichtigt hat, gilt dies als Zustimmung des Mitglieds zu den geänderten Nutzungsbedingungen. ⑥ Wenn ein Mitglied mit den geänderten Nutzungsbedingungen nicht einverstanden ist, kann das Mitglied (oder das Unternehmen) den Servicevertrag kündigen. Artikel 3 (Anwendung der einschlägigen Gesetze) Diese Nutzungsbedingungen werden fair und nach dem Grundsatz von Treu und Glauben angewendet. Alle in diesen Nutzungsbedingungen nicht genannten Angelegenheiten unterliegen den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen. Artikel 4 (Beschreinung der Dienste) ① Der Zweck und die Dauer der Nutzung der vom Unternehmen bereitgestellten standortbasierten Dienste und personenbezogener Standortinformationen sind wie folgt. Name Beschreibung und (Abruf)zweck standortbezogener Dienste Abrufdauer personenbezogener Standortinformationen Standortbezogene Dienste von VISITKOREA o Empfehlung von Reiseziele in der Nähe des aktuellen Standorts o Empfehlung von Veranstaltungen in der Nähe des aktuellen Standorts o Senden von Nachrichten, wenn sich das Mitglied an wichtigen Ein- und Ausreisepunkten in Korea befindet Bis zum Widerruf der Zustimmung * Personenbezogene Standortinformationen werden nur einmal verwendet und nicht im System gespeichert. ② Gemäß Artikel 16 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutz und zur Nutzung von Standortinformationen zeichnet das Unternehmen Daten, die die Nutzung und Bereitstellung von Standortinformationen bestätigen, automatisch auf und bewahrt sie auf, bis die standortbasierten Dienste verweigert werden. ③ Wenn das Unternehmen den Zweck der Nutzung oder Bereitstellung personenbezogener Standortinformationen erreicht hat, vernichtet es die personenbezogenen Standortinformationen unverzüglich, mit Ausnahme der in Absatz 2 genannten Daten zur Bestätigung der Nutzung/Bereitstellung der Standortinformationen. Wenn jedoch eine Aufbewahrung gemäß anderen Gesetzen erforderlich ist oder das Mitglied der Aufbewahrung personenbezogener Standortinformationen gesondert zugestimmt hat, können diese ab dem Zeitpunkt der Zustimmung des Mitglieds bis zu einem Jahr lang aufbewahrt werden. Artikel 5 (Servicenutzungsgebühren) ① Die vom Unternehmen angebotenen Dienste sind grundsätzlich kostenlos. ② Bei der Nutzung drahtloser Dienste fallen separate Datenkommunikationsgebühren an, die den Richtlinien des jeweiligen Mobilfunkanbieters unterliegen, bei dem das Mitglied angemeldet ist. Artikel 6 (Benachrichtigung über Änderungen des Leistungsinhalts usw.) ① Wenn das Unternehmen den Dienst ändert oder beendet, kann das Unternehmen die Änderung oder Beendigung des Dienstes über die Webseite bekannt geben. ② Im Falle des Absatzes 1 kann eine unbestimmte Anzahl von Personen über inhaltliche Änderungen oder die Beendigung über die Webseite etc. benachrichtigt werden. Artikel 7 (Einschränkungen und Einstellung der Dienste) ① Das Unternehmen kann den Dienst in folgenden Fällen ändern oder einstellen: 1. Wenn ein Mitglied den Betrieb der Dienste des Unternehmens vorsätzlich oder fahrlässig stört. 2. Bei unabwendbaren Umständen aufgrund von Inspektionen, Wartungsarbeiten oder dem Bau von Serviceeinrichtungen 3. Wenn ein Telekommunikationsanbieter im Sinne des Telekommunikationswirtschaftsgesetzes Telekommunikationsdienste einstellt. 4. Wenn es aufgrund eines nationalen Notstands, eines Ausfalls einer Serviceeinrichtung oder einer Überlastung der Servicenutzung zu einer Unterbrechung der Dienste kommt. 5. Wenn das Unternehmen feststellt, dass die weitere Bereitstellung der Dienste aus anderen wichtigen Gründen nicht mehr möglich ist. ② Wenn das Unternehmen die Nutzung der Dienste gemäß den Bestimmungen des vorhergehenden Absatzes einschränkt oder einstellt, muss das Unternehmen den Grund und die Dauer der Einschränkung auf der Webseite der Dienste usw. ankündigen und jede Person in elektronischer Form (E-Mail usw.) benachrichtigen. ③ Wenn eine Ankündigung und Benachrichtigung gemäß des vorhergehenden Absatzes aus unvermeidlichen Gründen nicht möglich ist, kann das Unternehmen nachträglich ankündigen und benachrichtigen. Artikel 8 (Nutzung und Weitergabe personenbezogener Standortinformationen) ① Wenn das Unternehmen Dienste unter Verwendung personenbezogener Standortinformationen bereitstellen möchte, muss dies im Voraus in den Nutzungsbedingungen angegeben. ② Wenn das Unternehmen personenbezogener Standortinformationen an einen vom Mitglied benannten Dritten weitergibt, benachrichtigt das Unternehmen das Mitglied im Voraus über den Empfänger und den Zweck der Bereitstellung und holt dessen Zustimmung ein. ③ Werden personenbezogener Standortinformationen gemäß Absatz 2 an einen vom Mitglied benannten Dritten weitergegeben, werden dem Mitglied jedes Mal unverzüglich der Empfänger, das Datum und die Uhrzeit der Weitergabe sowie der Zweck der Weitergabe (nachfolgend „Angaben der bereitgestellten Informationen“ genannt) über das entsprechende Kommunikationsterminal oder die E-Mail-Adresse mitgeteilt, über die die personenbezogener Standortinformationen erfasst wurden. ④ In den unten aufgeführten Fällen wird jedoch vorab eine Benachrichtigung an das angegebene Kommunikationsterminal oder die E-Mail-Adresse des Mitglieds gesendet. 1. Wenn das Kommunikationsendgerät, das personenbezogene Standortinformationen erfasst hat, nicht über eine Text-, Sprach- oder Videoempfangsfunktion verfügt. 2. Wenn ein Mitglied im Voraus verlangt, dass personenbezogene Standortinformationen über ein anderes Kommunikationsterminal als das Kommunikationsterminal, von dem sie erfasst wurden, oder über eine E-Mail-Adresse usw. mitgeteilt werden. ⑤ Ungeachtet Absatz 3 kann das Mitglied gemäß Artikel 24 der Durchführungsverordnung zum Standortinformationsgesetz wählen, nur ein Mal über alle Angaben der bereitgestellten Informationen benachrichtigt zu werden. Wenn ein Mitglied dies gemäß den Verfahren des Unternehmens beantragt, kann die Methode der sofortigen Benachrichtigung auf die Methode gemäß dem vorhergehenden Absatz geändert werden. ⑥ Falls ein Mitglied gemäß den Artikeln 1, 2 und 5 seine Zustimmung erteilt, kann das Mitglied die Zustimmung zu einigen Inhalten hinsichtlich des Verwendungs-/Bereitstellungszwecks, des Empfängerkreises und der Nutzungsbedingungen für standortbasierte Dienste sowie der Benachrichtigungsmethode im Falle der Bereitstellung der personenbezogener Standortinformationen des Mitglieds durch Dritte verweigern. Anschließend muss die Einwilligung des Trägers der personenbezogenen Standortinformationen eingeholt werden. Artikel 9 (Einschränkungen der Nutzung oder Bereitstellung personenbezogener Standortinformationen) Das Unternehmen darf personenbezogene Standortinformationen oder Daten zur Bestätigung der Verwendung/Bereitstellung von Standortinformationen nicht über den in den Nutzungsbedingungen angegebenen oder mitgeteilten Umfang hinaus verwenden oder an Dritte weitergeben, außer mit Zustimmung des Mitglieds oder in einem der folgenden Fälle. 1. In Fällen, in denen Standortinformationen zur Verwendung/Bereitstellung von Bestätigungsdaten zu Abrechnungszwecken im Rahmen der Bereitstellung standortbezogener Dienste erforderlich sind. 2. Wenn Informationen in einer Form bereitgestellt werden, die keine Identifizierung bestimmter Personen zulässt, und zwar zum Zwecke der Erstellung von Statistiken, der wissenschaftlichen Forschung oder der Marktforschung. Artikel 10 (Rechte des Trägers personenbezogener Standortinformationen und deren Ausübung) ① Das Mitglied kann seine Zustimmung zur Bereitstellung standortbasierter Dienste durch das Unternehmen unter Verwendung personbezogener Standortinformationen und zur Bereitstellung persönlicher Standortinformationen an Dritte jederzeit ganz oder teilweise widerrufen. In diesem Fall vernichtet das Unternehmen die bereitgestellten personenbezogenen Standortinformationen sowie die Nutzungs- und Bereitstellungsbestätigungsdaten der Standortinformationen. Wenn das Mitglied seine Einwilligung jedoch teilweise widerruft, beschränkt sich diese auf die personenbezogenen Standortinformationen und die Bestätigungsdaten zur Verwendung/Bereitstellung der Standortinformationen für den Teil, den das Mitglied widerruft. ② Das Mitglied kann das Unternehmen jederzeit auffordern, die Erfassung, Verwendung oder Bereitstellung personenbezogener Standortinformationen vorübergehend auszusetzen. Das Unternehmen kann solche Anfragen nicht ablehnen und verfügt über die technischen ③ Das Mitglied kann das Unternehmen bitten, die unten aufgeführten Informationen zu überprüfen oder es darüber zu informieren. Bei fehlerhaften Informationen kann es eine Korrektur verlangen. In diesem Fall kann das Unternehmen den Antrag eines Mitglieds nicht ohne triftigen Grund ablehnen. 1. Bestätigung der Erhebung, Nutzung und Bereitstellung von Standortinformationen über die Person 2. Gründe und Einzelheiten, aus denen personenbezogener Standortinformationen gemäß dem Gesetz zum Schutz und zur Nutzung von Standortinformationen oder anderen gesetzlichen Bestimmungen an Dritte weitergegeben wurden. ④ Das Mitglied kann die Ausübung ihrer Rechte gemäß den Artikeln 1 bis 3 gemäß den vorgeschriebenen Verfahren des Unternehmens beantragen. Artikel 11 (Benennung eines Beauftragten) ① Das Unternehmen ernennt eine für die Verwaltung von Standortinformationen verantwortliche Person, die die tatsächliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwaltung und den Schutz von Standortinformationen sowie für die reibungslose Bearbeitung von Beschwerden von Trägern personenbezogener Standortinformationen übernehmen kann. ② Für die Verwaltung von Standortinformationen ist der Leiter der Abteilung, die die standortbezogenen Dienste bereitstellt, verantwortlich. Genauere Einzelheiten sind den ergänzenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entnehmen. Artikel 12 (Schadenersatz) ① Entsteht einem Mitglied aufgrund eines Verstoßes des Unternehmens gegen die Artikel 15 bis 26 des Gesetzes zum Schutz und zur Nutzung von Standortinformationen ein Schaden, kann das Mitglied Schadensersatz von dem Unternehmen verlangen. In diesem Fall kann sich das Unternehmen der Haftung nicht entziehen, es sei denn, es kann nachweisen, dass weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit vorlag. ② Verstößt ein Mitglied gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen und verursacht dadurch dem Unternehmen einen Schaden, kann das Unternehmen vom Mitglied Schadensersatz verlangen. In diesem Fall kann sich das Mitglied der Haftung nicht entziehen, es sei denn, es kann nachweisen, dass weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit vorlag. Artikel 13 (Geltendes Recht und zuständiges Gericht) ① Diese Nutzungsbedingungen unterliegen den Gesetzen der Republik Korea und werden nach diesen umgesetzt. ② Die Rechte des Mitglieds und gesetzlichen Vertreters sowie die Art und Weise ihrer Ausübung richten sich nach der Adresse des Benutzers zum Zeitpunkt der Klageerhebung. Ist keine Anschrift vorhanden, ist das für den Wohnsitz zuständige Gericht ausschließlich zuständig. Wenn jedoch die Adresse oder der Wohnsitz des Benutzers zum Zeitpunkt der Einreichung unklar ist oder der Benutzer seinen Wohnsitz im Ausland hat, wird der Fall gemäß der Zivilprozessordnung beim zuständigen Gericht eingereicht. Artikel 14 (Streitbeilegung und Sonstiges) ① Wenn die Parteien in einem Streitfall im Zusammenhang mit Standortinformationen keine Einigung erzielen können, kann das Unternehmen gemäß Artikel 28 des Gesetzes zum Schutz und zur Nutzung von Standortinformationen ein Schiedsverfahren bei der Korea Communications Commission beantragen. ② Wenn die Parteien in einem Streitfall im Zusammenhang mit Standortinformationen keine Einigung erzielen können, kann das Unternehmen oder Mitglied gemäß Artikel 43 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten eine Schlichtung beim Schlichtungsausschuss für Streitigkeiten über personenbezogene Daten beantragen. Artikel 15 (Kontakt) Der Unternehmensname, die Adresse und weitere Kontaktdaten lauten wie folgt: 1. Unternehmensname: Koreanische Zentrale für Tourismus (KTO) 2. Vertreter: Seo Young-chung (amtierender CEO) 3. Adresse: 10, Segye-ro, Wonju-si, Gangwon-do 4. Telefon: +82-33-738-3000 Zusatz Artikel 1 (Datum des Inkrafttretens) Diese Nutzungsbedingungen treten am 27. Juni 2025 in Kraft. Artikel 2 Der Standortinformationsmanagementbeauftragte ist seit Januar 2025 wie folgt benannt: 1. Verantwortlicher: Kim Young-hee, Executive Director / Digital Cooperation Department 2. Kontakt: +82-33-738-3040 Richtlinie zur Verarbeitung personbezogener Standortinformationen von VISITKOREA Das Inhaltsverzeichnis dieser Richtlinie zur Verarbeitung personenbezogener Standortinformationen lautet wie folgt. Es enthält die notwendigen Bestimmungen der Richtlinie zur Verarbeitung personenbezogener Standortinformationen, die gemäß den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften erforderlich sind, sowie die Inhalte, die VISITKOREA zum Schutz der personenbezogenen Standortinformationen des Benutzers für wichtig erachtet. 1. Zweck der Verarbeitung und Speicherdauer personenbezogener Standortdaten 2. Grundlage und Aufbewahrungsdauer von Daten zur Bestätigung der Erhebung, Nutzung und Bereitstellung personenbezogener Standortinformationen 3. Verfahren und Methoden zur Vernichtung personenbezogener Standortinformationen 4. Verfahren und Methoden zur Vernichtung personenbezogener Standortinformationen 5. Angelegenheiten der Meldung nach Artikel 19 Absatz 3 des Standortinformationsgesetzes 6. Name des Standortinformationsmanagers und der zuständigen Abteilung usw. Gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Standortinformationsgesetzes (Offenlegung der Richtlinie zur Verarbeitung personenbezogener Standortinformationen) erstellt und veröffentlicht VISITKOREA die folgende Richtlinie zur Verarbeitung personenbezogener Standortinformationen, um die personenbezogenen Standortinformationen des Trägers zu schützen und diesbezügliche Beschwerden umgehend und reibungslos zu bearbeiten. 1. Zweck der Verarbeitung und Speicherdauer personenbezogener Standortinformationen VISITKOREA erhebt, verwendet und stellt personenbezogene Standortinformationen im Rahmen der in den Nutzungsbedingungen für standortbasierte Dienste festgelegten Zwecke bereit und legt den Verarbeitungszweck und die Aufbewahrungsfrist für jede Standortinformation fest. Name Beschreibung und (Abruf)zweck standortbezogener Dienste Abrufdauer personenbezogener Standortinformationen Standortbezogene Dienste von VISITKOREA o Empfehlung von Reiseziele in der Nähe des aktuellen Standorts o Empfehlung von Veranstaltungen in der Nähe des aktuellen Standorts o Senden von Nachrichten, wenn sich das Mitglied an wichtigen Ein- und Ausreisepunkten in Korea befindet Bis zum Widerruf der Zustimmung * Personenbezogene Standortinformationen werden nur einmal verwendet und nicht im System gespeichert. 2. Grundlage und Aufbewahrungsdauer von Daten zur Bestätigung der Erhebung, Nutzung und Bereitstellung personenbezogener Standortinformationen Gemäß Artikel 16 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutz und zur Nutzung von Standortinformationen zeichnet VISITKOREA Daten, die die Nutzung und Bereitstellung von Standortinformationen bestätigen, automatisch auf und bewahrt sie mindestens ein Jahr lang auf. 3. Verfahren und Methoden zur Vernichtung personenbezogener Standortinformationen Wenn VISITKOREA den Zweck der Nutzung oder Bereitstellung personenbezogener Standortinformationen erreicht hat, vernichtet es die personenbezogenen Standortinformationen unverzüglich, mit Ausnahme der Daten, die die Verwendung oder Bereitstellung der Standortinformationen bestätigen. 4. Fragen zur Weitergabe personenbezogener Standortdaten an Dritte VISITKOREA darf personenbezogene Standortinformationen oder Daten zur Bestätigung der Verwendung/Bereitstellung von Standortinformationen nicht über den in den Nutzungsbedingungen angegebenen oder mitgeteilten Umfang hinaus verwenden oder an Dritte weitergeben, außer mit Zustimmung des Mitglieds oder in einem der folgenden Fälle. • Bei der Bereitstellung von Informationen in einer Form, die keine Identifizierung bestimmter Personen zulässt, zum Zwecke der Erstellung von Statistiken, der Durchführung wissenschaftlicher Forschung oder der Durchführung von Marktforschung • In Fällen, die in anderen Gesetzen und Vorschriften vorgesehen sind 5. Angelegenheiten der Meldung nach Artikel 19 Absatz 3 des Standortinformationsgesetzes • Wenn VISITKOREA beabsichtigt, einen Dienst unter Verwendung personenbezogener Standortinformationen bereitzustellen, muss dies zunächst in den Nutzungsbedingungen angegeben und die Zustimmung der betroffenen Person eingeholt werden. • Wenn VISITKOREA personbezogene Standortinformationen an Dritte weitergibt, benachrichtigt es den Empfänger unverzüglich über den Zeitpunkt und den Zweck der Bereitstellung. 6. Verantwortliche Abteilung für die Verwaltung von Standortinformationen, Name usw. Bezeichnung Abteilung Kontakt Verantwortlicher für die Verwaltung von Standortinformationen Digital Cooperation Department +82-33-738-3040 Verantwortlicher für Standortinformationen International Digital Marketing Team +82-33-738-3503 Diese Richtlinie zur Verarbeitung personenbezogener Standortinformationen gilt ab dem 27. Juni 2025.
27.05.2025
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100 empfehlenswerte Orte Koreas 2025-2026
Seit 2013 veröffentlichen das Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus und die Koreanische Zentrale für Tourismus (KTO) eine Liste mit 100 empfehlenswerten Orten in Korea, die alle zwei Jahre ausgewählt und gefördert werden. In diesem Jahr besteht die Liste aus 61 kulturellen Sehenswürdigkeiten wie historischen Stätten, Gebäuden und Erlebniseinrichtungen sowie Natursehenswürdigkeiten wie Wäldern, Stränden und Sumpfgebieten im ganzen Land. 22 dieser Orte befinden sich in Seoul und der Hauptstadtregion, 11 in Gangwon-do, 15 in Chungcheong-do, 18 in Jeolla-do, 28 in Gyeongsang-do und 6 auf der Insel Jejudo. Zu den 100 Reisezielen für 2025-2026 gehören unter anderem zum siebten Mal in Folge die fünf Königspaläste, das Hanok-Dorf Jeonju, das Halla Arboretum, der Wanderweg Jeju Olle-gil, die Feuchtgebiete und der Nationalgarten Suncheonman, der Tempel Bulguksa, die Grotte Seokguram und die Festung Suwon Hwaseong. Neu mit dabei sind diesmal zum Beispiel die Hangang-Parks, die Gegend Seongsu-dong und weitere Orte mit Aktivitäten, die bei Koreanern sehr beliebt sind, sowie die Insel Gyodongdo in Incheon, ein Drehort der Netflix-Serie „Squid Game“, und erholsame Reiseziele wie das Sayuwon Arboretum in Daegu und der Weg Jeongdongsimgok Badabuchae-gil in Dongdae. ☞ Liste der 100 empfehlenswerten Orte Koreas 2025-2026 auf Deutsch 100 empfehlenswerte Orte Koreas 2025-2026 Region Sehenswürdigkeit Seoul (9) ▪ 5 Königspaläste (Gyeongbokgung, Changdeokgung, Deoksugung, Changgyeonggung und Gyeonghuigung) ▪ Hangang-Parks ▪ Straßen von Seongsu-dong & Seouler Wald ▪ Hongdae Red Road (Spezielle Touristenzone Hongdae) ▪ Koreanisches Nationalmuseum ▪ Namsan Seoul Tower ▪ Lotte World Tower SEOUL SKY & Lotte World & See Seokchonhosu ▪ Gwanghwamun-Markt & Cheonggye Plaza ▪ Straße vor Cheongwadae & Dorf Seochon Incheon (3) ▪ Songdo Central Park ▪ Insel Gyodongdo ▪ Incheon Chinatown (Märchendorf Songwol-dong) Gyeonggi (10) ▪ Festung Suwon Hwaseong ▪ Everland & Caribbean Bay ▪ Imjingak & Paju DMZ ▪ Arboretum Achim Goyo ▪ Dumulmeori ▪ Kunstdorf Heyri ▪ Seoul Grand Park (Seoul Land) & Nationales Wissenschaftsmuseum Gwacheon & Nationales Museum für zeitgenössische Kunst Gwacheon ▪ Koreanisches Volkskundedorf ▪ Insel Jebudo & Küstenseilbahn Jebudo ▪ Höhle Gwangmyeongdonggul Gangwon (11) ▪ Nationalpark Seoraksan ▪ Insel Namisum ▪ Daegwallyeong ▪ Museum SAN & Ausflugsgebiet Ganhyeon (Sogeumsan Grand Valley) ▪ Touristen- und Fischmarkt Sokcho ▪ Weg Hantangang Jusangjeolli-gil ▪ Dojjaebigol Sky Valley & Aussichtsplattform Haerang ▪ Birkenwald Wondae-ri ▪ Tal Mureunggyegok & Mureung Byeolyucheonji ▪ Weg Jeongdongsimgok Badabuchae-gil ▪ Berg Balwangsan (Waldweg Cheonnyeon Jumoksup-gil) ▪ Nationalpark Seoraksan ▪ Insel Namisum Daejeon (1) ▪ Erholungswald Jangtaesan Sejong (1) ▪ Nationales Arboretum Sejong Chungbuk (5) ▪ Cheongnamdae ▪ Tempel Beopjusa & Themenpark Songnisan ▪ Felsen Dodamsambong ▪ Mancheonha Skywalk & Weg Danyanggang Jando-gil ▪ See Cheongpungho Chungnam (8) ▪ Historische Stätten Baekjes in Gongju (Festung Gongsanseong, Grab von König Muryeong & Königsgräber) ▪ Historische Stätten Baekjes in Buyeo (Festung Busosanseong, Teich Gungnamji) ▪ Strand Daecheon ▪ Unabhängigkeitshalle von Korea ▪ Strand Kkotji ▪ Schrein Hyeonchungsa ▪ Festung Haemieupseong ▪ Ausflugsgebiet Yedang (Hängebrücke Yedangho & Musikbrunnen, Yedangho Monorail) Gwangju (2) ▪ Nationalpark Mudeungsan ▪ National Asian Culture Center Jeonbuk (8) ▪ Hanok-Dorf Jeonju ▪ Provinzpark Maisan ▪ Nationalpark Naejangsan ▪ Nationalpark Byeonsanbando ▪ Kreispark Gangcheonsan ▪ Tourismuskomplex Namwon ▪ Hanok-Dorf Oseong ▪ Bandi Land & Taekwondowon Jeonnam (8) ▪ Nationalgarten Suncheonman & Feuchtgebiete Suncheonman ▪ Bambuswald Juknokwon & Wald Gwanbnagjerim ▪ Purple Island ▪ Maehwa-Dorf Gwangyang & Cheongmaesil Farm ▪ EXPO-Meerespark ▪ Museum für moderne Geschichte Mokpo & Küstenseilbahn Mokpo ▪ Eisenbahndorf Seomjingang ▪ Jeongnamjin Pyeonbaek Forest Woodland Busan (6) ▪ Strand Gwangalli & Gwangalli SUP Zone ▪ Strand Haeundae & Strand Songjeong ▪ Taejongdae ▪ Tempel Haedong Yonggungsa & Tourismuskomplex Osiria ▪ Kulturdorf Gamcheon ▪ BUSAN X the SKY & Green Railway Daegu (3) ▪ Seomun-Markt & Straße Dongseong-ro ▪ Berg Palgongsan ▪ Sayuwon Arboretum Ulsan (3) ▪ Nationalgarten Taehwagang ▪ Yeongnam-Alpen (Ganwoljae) ▪ Daewangam-Park Gyeongbuk (7) ▪ Grabanlage Daereungwon (Palast Donggung und Teich Wolji, Sternwarte Cheomseongdae) & Straße Hwangnidan-gil & Brücke Woljeonggyo ▪ Tempel Bulguksa & Grotte Seokguram ▪ Insel Ulleungdo & Insel Dokdo ▪ Taejongdae ▪ Berg Juwangsan & Stausee Jusanji ▪ Nationales Arboretum Baekdudaegan ▪ Space Walk Gyeongnam (9) ▪ Tempel Tongdosa ▪ Deutsches Dorf ▪ Festung Jinjuseong ▪ Botanischer Garten Geoje ▪ Tempel Ssanggyesa & Hwagae-Markt ▪ Sumpfgebiet Uponeup ▪ Meeresseilbahn Sacheon & Aramaru Aquarium ▪ Dorf Donguibogamchon ▪ DPIRANG Jeju (6) ▪ Nationalpark Hallasan ▪ Berggipfel Seongsan Ilchulbong ▪ Wanderweg Jeju Olle-gil ▪ Insel Udo ▪ Wald Bijarim ▪ Waldweg Meochewat
04.03.2025
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HiKR Station: Eine neue Definition für den Beginn einer Reise in Korea
Wer vor Beginn seiner Reise in Korea erste Einblicke in die koreanische Kultur erhalten möchte, sollte die HiKR Station im Verkehrszentrum des Terminals 1 am internationalen Flughafen Incheon besuchen! Die HiKR Station ist ein neues Wahrzeichen für Reisende, die ihre Reise in Korea mit einem Einblick in die koreanische Kultur beginnen möchten. Mit der Eröffnung am 29. Mai bietet sie Besucher:innen des internationalen Flughafens Incheon einen besonderen ersten Eindruck von Korea. Die HiKR Station richtet sich besonders an die Generation Zalpha (Generationen Z und Alpha), die als Digital Natives gilt. Sie bietet fünf Erlebnisbereiche zur koreanischen Kultur und eindrucksvolle Medieninstallationen, die für internationale Reisende ein unvergessliches Besuchserlebnis schaffen. Weitere Informationen HiKR Station - Lage: Verkehrszentrum (B1) des Terminals 1 am internationalen Flughafen Incheon, 271, Gonghang-ro, Jung-gu, Incheon (인천국제공항 제1여객터미널 교통센터(B1), 인천광역시 중구 공항로 271) - Anfahrt: ca. 3 Minuten Fußweg (30m) vom Ausgang in der Nähe des Bereichs H10 im UG1 des Kurzzeitparkplatzes - Öffnungszeiten: täglich 10:00-19:00 Uhr, jeden letzten Mittwoch geschlossen - Eröffnung: 29. Mai 2025 - Sonderaktionswoche: vom 29. Mai – 2. Juni 2025, DJ-Performances und Auftritte von Dance Crews u. a. HiKR Station – ein Blick in Bildern! 1. HiKR POSE Ein Bereich, in dem Reisende nach einem Langstreckenflug in Korea ankommen, mit kreativen Dehnübungen auf unterhalsame Weise ihre Müdigkeit vertreiben können. 2. HiKR SHOT Ein Bereich, in dem man vor Hintergründen mit Bildern von koreanischen Sehenswürdigkeiten und Gerichten Selfies machen kann. 3. HiKR STAGE Vor einer K-Pop-Bühnenprojektion können Besucher:innen eigene Shorts, Reels usw. aufnehmen. 4. HiKR PICK Ein Bereich mit Glücksautomaten, bei dem man die im Rahmen der verschiedenen HiKR-Station-Aktivitäten gesammelten „HiKR-Coins“ gegen verschiedene Merchandise-Artikel eintauschen kann. 5. BEAUTY UP Ein Bereich, in dem Besucher:innen mit verschiedenen Foto-Requisiten und Kosmetik-Artikeln Make-up auftragen und sich stylen können. Das Hi-Ten (High-Tension)-Crew ist dafür da, die Stimmung internationaler Reisender zu steigern.
26.05.2025
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VISITKOREA startet Sonderpromotion - Vielfältige Rabatte und Gewinnspiele bieten internationale Touristen attraktive Vorteile
VISITKOREA veranstaltet vom 22. Mai bis zum 29. Juni die Sonderpromotion „Join Now for a Chance to Win!“ für ausländische Besucher:innen in Korea. Im Rahmen dieser Sonderpromotion profitieren Korea-Reisende von attraktiven Rabatten in Höhe von 30-50% in verschiedenen Bereichen – darunter Unterkünfte, F&B, Autovermietung für Kurzzeit, nonverbale Aufführungen, Themen- und Wasserparks etc. Zusätzlich warten Aktionen zum Mitmachen wie das App Download Event und das Glücksrad-Spiel. Insgesamt werden 366 Teilnehmer:innen per Losverfahren ausgewählt und erhalten attraktive Preise wie Hin- und Rückflugtickets nach Korea, Gutscheine für Duty-Free-Shop oder einen Gutschein für Dinner-Schifffahrt auf dem Fluss Hangang und vieles mehr. Die Sonderpromotion von VISITKOREA wird gemeinsam mit 15 Mitgliedsunternehmen der VK-Alliance durchgeführt. Diese 15 Unternehmen bieten im Rahmen der Promotion vielfältige Rabatte in unterschiedlichen Bereichen an – darunter Unterkunft und Gastronomie (Joseon Hotels & Resorts), Autovermietung für Kurzzeit in ganz Korea (LOTTE rent-a-car), ermäßigte Tickets für Aufführungen (The Painters, Jump) sowie Freizeitparks (Gyeongju World, Koreanisches Volkskundedorf, Everland). Die Angebote decken damit verschiedene Bereiche wie Unterkunft, Transport, Aufführung, Sehenswürdigkeit ab und machen den Korea-Aufenthalt für internationale Gäste noch attraktiver. Weitere Informationen Sonderpromotion von VISITKOREA X Alliance “Join Now for a Chance to Win!” Zur offiziellen Seite >> ●Zeitraum: 22. Mai – 29. Juni 2025 ●Bekanntgabe der Gewinner:innen: voraussichtlich am 9. Juli 2025 ●Preise: Hin-und Rückflug nach Korea, SHINSEGAE-Gutschein, GS25-Gutschein und vieles mehr
22.05.2025
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Von 90 Jahre altem Bankgebäude zu „The Heritage“ – Luxus-Shopping trifft auf Geschichte
Eines der bekanntesten Einkaufsziele in Korea, das SHINSEGAE-Kaufhaus (Hauptfiliale) in Seoul, wird nach zwölf Jahren umfassend erneuert. Im März wurden bereits Haupt- und Nebengebäude umgestaltet: „The Reserve“ ist auf Luxusmarken und hochwertige Accessoires spezialisiert, während bei „The Estate“ Mode und Gastronomie im Mittelpunkt steht. Am 9. April eröffnet „The Heritage“ mit ein weiteres neues Highlight: ein Luxus-Kaufhaus im Gebäude des Hauptsitzes der ehemaligen Chosun Savings Bank (heutige Standard Chartered Bank Korea), das im Jahr 1935 gebaut wurde. „The Heritage“ gilt als ein Ort, an dem Geschichte, Kultur und Shopping zusammenkommen. Das über 90 Jahre alte Bauwerk wurde kaum beschädigt, behielt seinen Wert als Kulturerbe bei und ist ein bedeutendes Symbol der koreanischen Architekturgeschichte. Diese historische Bedeutung steht im Einklang mit SHINSAEGAEs Philosophie, das Wertvollste und Bedeutendste mit höchster Qualität zu verbinden. Die Inneneinrichtung von „The Heritage“ wurde unter größtmöglicher Wahrung der Originalstruktur modern und hochwertig gestaltet. Zudem bietet das Gebäude auch vielseitige Einrichtungen jenseits des Shoppings: Gartenbereiche, ein koreanisches Dessertcafé sowie eine Galerie sorgen für ein rundum besonderes Erlebnis. Wer auf der Suche nach mehr Abwechslung ist, findet in den nahegelegenen Einkaufsstraßen von Myeong-dong viele Produkte zu etwas günstigeren Preisen. So kann man sowohl luxuriöses als auch trendiges Shopping genießen. SHINSEGAE-Kaufhaus (Hauptfiliale) - Adresse: 63, Sogong-ro, Jung-gu, Seoul (서울특별시 중구 소공로 63) - Öffnungszeiten: Mo-Do 10:30-20:00 Uhr, Fr-So 10:30-20:30 Uhr / an einem Montag pro Monat geschlossen - Webseite: shinsegae.com (Kor, Eng, Chn) Ausstellungen im SHINSEGAE The Heritage „A Bojagi Story“ - Zeitraum: 9. April – 15. Juni 2025 - Ort: The Heritage 5F „Myeong-dong Salon: The Heritage“ - Zeitraum: 9. April – 30. Mai 2025 - Ort: The Heritage 4F
04.04.2025
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Ladet euch die VISITKOREA-App auf Deutsch herunter!
Ab sofort könnt ihr die VISITKOREA-App direkt auf Deutsch herunterladen und müsst die Sprache nicht extra in den Einstellungen ändern! Bisher war die App nur auf Englisch, Japanisch und Chinesisch (traditionell und vereinfacht) zum Download verfügbar, im März 2025 wurden endlich auch die Sprachen Deutsch, Französisch, Spanisch und Russisch hinzugefügt. Wenn euer Android-Gerät auf Deutsch eingestellt ist, wird die VISITKOREA-App im Google Play Store automatisch auf Deutsch heruntergeladen. Bei iOS-Geräten ist die Sprache der App abhängig von dem Land/der Region, die ihr für euer Gerät festgelegt habt. Die App ist für eine Reise in Korea unverzichtbar, denn sie bietet viele verschiedene Vorteile. Neben Informationen zu Reisezielen, Reiserouten, Reisetrends und Reisepaketen gibt es auch allerlei Werbeaktionen und Rabattcoupons, die ihr während eurem Aufenthalt nutzen könnt. Weitere Informationen ☞ Verfügbare Dienstleistungen: Reiseplaner, Empfehlungen von Reiserouten, Informationen zum Reisen in Korea, Inhalte zu verschiedenen Reisethemen etc. ☞ App herunterladen | Google Play Store , App Store
31.03.2025
VISITKOREA-Reiseblog
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Koreas einzigartige Baseballkultur: Imbisse und Baseball-Pocha
Heimstadien der KBO-Mannschaften Baseballstadien sind derzeit einige der beliebtesten Hotspots in Korea, und dies zeigt sich auch in der Zuschauerzahl der KBO (Korea Baseball Organization) League:
13.05.2025
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Prachtvolle Nächte in Busan mit der Gwangalli M Drone Light Show
Die Strände Gwangalli und Haeundae sind nicht nur repräsentative Sehenswürdigkeiten von Busan sondern von ganz Korea. Sie zählen das ganze Jahr hinüber zu beliebten Reisezielen, doch vor allem im Som
14.04.2025
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Geschichtsreise in die Silla-Zeit mit dem Fahrrad
Empfehlungen für diejenigen, die 🎈 sich für Geschichte interessieren 🎈 historische Stätten erkunden wollen 🎈 Indoor-Sehenswürdigkeiten für alle Jahreszeiten suchen ⭐ Fahrradroute ⭐ Grabanlage Daer
24.03.2025
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Empfehlenswerte Reiseziele für Frühlingsblumen
In Korea läuten Pflaumenblüten, Rapsblüten, Forsythien, Kirschblüten, Narzissen und Azaleen den Frühling ein. Er beginnt mit kräftigem Magenta und Gelb und endet mit sanftem Rosa. Viele Menschen fahr
06.03.2025