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| Im November 1972 beschloss die UNESCO das „Abkommen zum Schutz von Weltkultur- und Naturerbe”. Gemäß des Abkommens entscheidet die Welterbe-Kommission darüber, welche Stätten aufgrund ihres universellen Wertes schützenswert für die gesamte Menschheit sind und fasst diese auf der Welterbeliste zusammen. Mit Stand von Oktober 2009 gehören acht Kulturerbestätten und eine Naturerbestätte aus Korea zum UNESCO-Welterbe. Unabhängig davon werden von der UNESCO zudem das „Weltdokumentenerbe“ sowie das „Immaterialle Welterbe“ verwaltet. In diesem Kategorien ist Korea ebenfalls stark vertreten, und zwar mit sieben bzw. acht Einträgen. |
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| Die koreanischen Weltkulturerbestätten protzen nicht, sondern überzeugen mit einem ruhigen, einzigartigen Charme. Von steinzeitlichen Dolmengräbern bis zu Stätten der Joseon-Dynastie ist fast die gesamte Spannbreite der koreanischen Geschichte vertreten. Von kunstvollen Festungen, über prächtige Paläste bis hin zu ruhigen Tempeln ist insbesondere die Schönheit und Wissenschaftlichkeit koreanischer Baukunst zu bestaunen. |
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| Die UNESCO legt in dieser Kategorie nach streng wissenschaftlichen und objektiven Kriterien fest, welche Naturlandschaften weltweit zu schützen sind. Korea hat mit insgesamt 3 Gebieten auf der Insel Jeju seit 2007 auch einen Anteil am offiziellen Weltnaturerbe. |
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| Korea hat eine reiche und genaue Dokumentationstradition und man ist hier vielen anderen Ländern weit voraus. Oft auch „geistiges Erbe“ genannt, zeigen diese Überlieferungen genau die philosophischen, politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umstände, unter denen unsere Vorfahren gelebt haben. Dass diese wichtigen Dokumente über die Jahrhunderte bewahrt werden konnten, ist vor allem der hochwissenschaftlichen Lagermethode zu verdanken, die in Korea perfektioniert wurde. |
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| Eine internationale Kommission, die vom UNESCO-Generalsekretär eingesetzt wird, entscheidet alle 2 Jahre über die Aufnahme immaterieller Kulturgüter in die offizielle UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes. Designierte Kulturgüter stammen aus den Bereichen Sprache, Literatur, Musik, Tanz, Spiel, Mythen, Zeremonien, Bräuche, Handwerk etc. Hauptzweck ist der Schutz dieser immateriellen, aber nichtsdestotrotz bedeutenden Kulturtraditionen vor dem Aussterben. |
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