Das koreanische Justizministerium hat die Befreiung der Ausstellungspflicht der elektronischen Reisegenehmigung für Korea (K-ETA) bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.
Das K-ETA muss von Staatsbürgern bestimmter Länder, die ohne Visum in Korea einreisen können, vor dem Abflug online beantragt werden. Einige dieser Länder sind derzeit von der Ausstellungspflicht von K-ETA befreit und können dies nun auch bis Ende nächsten Jahres genießen. Wenn ihr bei der Beantragung das Land eurer Staatsangehörigkeit angebt und es zu den betroffenen Ländern gehört, wird euch dies über eine Pop-up-Meldung mitgeteilt.
Es steht euch natürlich frei, trotzdem ein K-ETA zu beantragen und die Vorteile (kein Ausfüllen der Einreisekarte nötig etc.) zu nutzen. Allerdings fallen dann Antragskosten an.
Wer bereits ein K-ETA ausgestellt bekommen hat, kann diesen bis zum Ende des Gültigkeitsdatums nutzen. Die Antragskosten können nicht rückerstattet werden.
Zur offiziellen Webseite von K-ETA (Englisch) >>