• Verbotene & beschränkte Gegenstände

        • 31.03.2023

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  • Reisende, die nach Korea ein- oder aus Korea ausreisen, sollten beachten, dass einige Güter von der Einfuhr/Ausfuhr ausgenommen sind oder diese nur beschränkt möglich ist. Verbotene Gegenstände, die nach Korea eingeführt werden, werden beschlagnahmt. Außerdem kann jeder Reisende, bei dem nach der Sicherheitsüberprüfung eine solche Straftat festgestellt wurde, wegen Verstoßes gegen das Zollgesetz nach koreanischem Recht bestraft werden.

    Verbotene Gegenstände

    • Bücher, Fotos, Videos, Filme, LDs, CDs, CD-ROMs und andere Gegenstände ähnlicher Natur, die entweder das koreanische Recht, den öffentlichen Frieden oder koreanische Sitten und Bräuche verletzen
    • Dinge, die vertrauliche Regierungsinformationen veröffentlichen oder für Geheimdienstaktivitäten genutzt werden könnten
    • Gefälschte, nachgemachte oder imitierte Münzen, Banknoten, Schuldscheine und sonstige Wertpapiere

    Beschränkte Gegenstände

    Das Mitführen der folgenden Gegenstände ist bei einer Koreareise beschränkt:

    • Alle Waffen (inklusive Replika und Dekorativwaffen) wie Gewehre und Schwerter sowie Schießpulver, Explosivstoffe, giftige Substanzen etc.
    • Illegale Drogen wie Opium, Marihuana / Cannabis, Betäubungsmittel, Arzneimittel mit Missbrauchs- oder Abhängigkeitspotenzial etc.
    • Gefährdete Tier- und Pflanzenarten, geschützte Tier- und Pflanzenarten nach CITES und Produkte von diesen geschützten Tier- und Pflanzenarten
      * einschließlich Medikamente, Taschen, Portemonnaies, Stolen, Tierpräparationen, Elfenbein etc. von Tieren wie Elefanten, Leoparden und Alligatoren etc.
    • Zahlungsmittel (ausländische und einheimische Währung und Schecks) über einem Wert von 10.000 US-Dollar
    • Gegenstände, die Rechte aufs geistige Eigentum verletzen
    • Pflanzen, Früchte, Gemüse und sonstige land- oder forstwirtschafliche Produkte, Tiere (inklusive tierische Produkte wie Fleisch, Leder und Fell), lebende Meerestiere etc.
    • Weitere Informationen (Eng)



    Gegenstände, die an Bord verboten oder beschränkt sind

    In Korea ist nach dem Luftsicherheitsgesetz das Mitführen gefährlicher Gegenstände im Flugzeug verboten oder beschränkt. Die untenstehenden Richtlinien gelten für koreanische Flughäfen, und Personen, die solche Gegenstände an Bord mitführen, können rechtlich bestraft werden.

    ∙ Gegenstände, die an Bord verboten sind

    • Explosive, entflammbare oder giftige Gegenstände (Handgranaten, Butangas etc.)
    • Explosive und giftige Gegenstände sind auch im aufgegebenen Gepäck verboten.
    • Gegenstände, die als Waffen genutzt werden können (Messer, Schusswaffen, Sportartikel, Werkzeuge etc.)
    • Gefährliche Gegenstände sind für das Handgepäck verboten, können aber im aufgegebenen Gepäck erlaubt sein. Beachtet, dass Schusswaffen nur aufgegeben werden können, wenn die notwendigen Dokumente (Eigentumsbescheinigung etc.) von der Fluggesellschaft bestätigt wurden und Schusswaffe und Munition getrennt gelagert sind. Selbstschutz-Sprays sind beschränkt auf eine Dose (weniger als 100ml) pro Passagier und können im Gepäck aufgegeben werden.

    ∙ Gegenstände, die am Bord beschränkt sind (unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt)

    Seit dem 1. März 2007 gibt es Einschränkungen, was die Mitnahme von Flüssigkeiten, Gels, Sprays und Lithium-Ionen-Betterien an Bord auf allen internationalen Flügen (inklusive Transfer) aus Korea angeht.


    • Bedingungen für die Mitnahme:
      • - Flüssigkeiten, Gels und Sprays (Kosmetikprodukte, Parfüm, Shampoo, Haargel, Deo-Spray etc.)
        • Alle Behälter (weniger als 100ml) müssen in einem durchsichtigen, verschließbaren 1-Liter-Plastikbeutel (Größe: ca. 20cm×20cm) mitgeführt werden.
          (verschließbare Plastikbeutel können in 24-Stunden-Geschäften, Apotheken etc. am Flughafen gekauft werden)
        • Die Mitnahme wird verweigert, wenn der Plastikbeutel nicht komplett versiegelt ist.
        • In Duty-free-Shops erworbene Produkte (einschließlich Flüssigkeiten und Gels) können unabhängig von ihrem Volumen mitgeführt werden. Die Taschen dürfen nicht geöffnet werden, bevor man ins Flugzeug einsteigt, und die Gegenstände sollten bis zur Ankunft im Zielland nicht aus der Tasche genommen werden. Für weitere Informationen solltet ihr euch an eure Fluggesellschaft oder euer Reisebüro wenden, denn wenn ihr in ein anderes Land reist oder in einem anderen Land umsteigt, können andere Regeln gelten.

      • - Lithium-Ionen-Batterien etc.
        •  Es dürfen bis zu 5 Powerbanks mit höchstens 100 Wh oder bis zu 2 Powerbanks mit mehr als 100 Wh und höchstens 160 Wh mitgeführt werden. Ersatzbatterien mit mehr als 160 Wh sind verboten.
        •  Die Batterien sind am Körper zu tragen oder in der Sitztasche aufzubewahren (Aufbewahrung in den Gepäckablage über den Sitzen ist verboten).
        •  Sie müssen durch eine der folgenden Maßnahmen gegen Kurzschluss gesichert sein: ① Jede Batterie einzeln in einer Plastiktüte oder Schutzhülle aufbewahren ② Kontakte mit Isolierband abkleben ③ Schutzkappen auf die Kontakte setzen

    Quelle: Koreanischer Zoll, Internationaler Flughafen Incheon & Koreanische Verkehrssicherheitsbehörde

    Stand: 08.09.2025