• Tier- und Pflanzenquarantäne

        • 31.03.2023

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  • Tierquarantäne

    Reisende, die lebende Tiere und / oder tierische Produkte mit sich führen und diejenigen, die kürzlich einen Tierfarm besucht haben oder mit Nutztiern arbeiten (Viehzüchter, Futtermittelverkäufer, Tierarzt usw.), müssen dies bei der Ankunft deklarieren und sich dem entsprechenden Prüfverfahren unterziehen. Außerdem müssen alle lebenden Tiere und tierischen Produkte, die Korea erreichen, von einem gültigen Quarantäne- oder Wärmebehandlungszertifakt begleitet werden, das vom Abflugsland ausgestellt wurde. Für weitere Informationen kontaktiert bitte die Agentur für Tier- und Planzenquarantäne (APQA) und / oder das Quarantänebüro am Flughafen.

    • Fleischprodukte, darutuner Rind, Schwein, Lamm, Huhn etc.
    • Verarbeitetes Fleisch wie Schinken, Würstchen, Trockenfleisch, mariniertes Rindfleisch (z.B. Jangjorim) und Konserven.
    • Geweihe, Knochen sowie andere Produkte aus Knochen
    • Eier, Eiweiß, getrocknete und pulverisierte Eier und andere Eiprodukte
    • Milch, Käse, Butter und alle anderen Milchprodukte

    Wenn ihr tierische Erzeugnisse oder andere ähnliche Produkte bei euch habt, müsst ihr eine Quittung oder ein anderes Dokument vorlegen, um zu beweisen, dass das Produkt für den Export zugelassen wurde (z.B. ein vom Ausfuhrland ausgestelltes Gesundheitszeugnis etc.). Nur wenn der Nachweis als ausreichend angesehen wird, dürfen eure Produkte eingeführt werden.

    • Produkte, die aus Regionen mit Einfuhrverbot stammen, versandt wurden oder diese Regionen passiert haben (darunter lebende Tiere und verarbeitetes Fleisch)

      Die Liste der Regionen mit Einfuhrverbot kann sich bei einem Ausbruch von ansteckenden Tierseuchen ändern. Weitere Informationen findet ihr auf der Webseite der APAQ.

    • Import/Export-Kontrolle: Import +82-32-740-2671, Export +82-32-740-2660~1

    Die Verfügbarkeit von Fremdsprachenservices kann sich je nach Arbeitszeiten der zuständigen Mitarbeiter unterscheiden.

    Pflanzenquarantäne

    Reisende, die Pflanzen, Früchte, Gemüse, land- und fortwirtschaftliche Produkte, Blumen, Holz, medizinische Kräuter und / oder Produkte ähnlicher Art bei sich tragen, müssen diese bei der Ankunft deklarieren und überprüft lassen.

    • Früchte, Gemüse, Blumen, Samen, Kerne, Setzlinge, Zwiebelpflanzen, Nüsse, getrocknete oder frische landwirtschaftliche Produkte (Ginseng, Pilze etc.), medizinische Kräuter und andere Pflanzenprodukte.
    • die meisten frischen Früchte und Früchtegemüse
    • Reisepfalnzen, -hülsen, -stroh und andere verarbeitete Produkte (geschälter Reis ausgeschlossen)
    • Walnüsse mit Schale, unreife Bohnen, Kartoffeln, Süßkartoffeln, Pflanzen mit Erde (Ginseng, Pilze etc.), Setzlinge mit Erde etc.
    • Viren, Schädlinge und Insekten (einschließlich solcher, die als Haustiere behandelt werden)
    • Jungbäume der Pflanzensippe der Kernobstgewächse (Apfelbäume, Pfirsichbäume etc.) und der Pflanzenfamilie der Rautengewächse (Mandarinenbäume, Orangenbäume etc.), Weinreben, Pinien etc.
      • Handgepäck-Kontrolle: Import: +82-32-740-2079 / Export: +82-32-740-2077

    Die Verfügbarkeit von Fremdsprachenservices kann sich je nach Arbeitszeiten der zuständigen Mitarbeiter unterscheiden.

    Weitere Informationen zur Tier- und Planzenquarantäne

    • Webseite der Agentur für Tier- und Pflanzenquarantäne: www.qia.go.kr (Kor, Eng)
    • Webseite des internationalen Flughafens Incheon: www.airport.kr (Kor, Eng, Jpn, Chn)

    Quelle Informationen mit freundlicher Genehmigung der Agentur für Tier- und Pflanzenquarantäne & des Internationalen Flughafens Incheon

    Stand: 08.09.2025