Tierquarantäne
Reisende, die lebende Tiere und / oder tierische Produkte mit sich führen und diejenigen, die kürzlich einen Tierfarm besucht haben oder mit Nutztiern arbeiten (Viehzüchter, Futtermittelverkäufer, Tierarzt usw.), müssen dies bei der Ankunft deklarieren und sich dem entsprechenden Prüfverfahren unterziehen. Außerdem müssen alle lebenden Tiere und tierischen Produkte, die Korea erreichen, von einem gültigen Quarantäne- oder Wärmebehandlungszertifakt begleitet werden, das vom Abflugsland ausgestellt wurde. Für weitere Informationen kontaktiert bitte die Agentur für Tier- und Planzenquarantäne (APQA) und / oder das Quarantänebüro am Flughafen.
Produkte, die deklariert / untersucht werden müssen
- Fleischprodukte, darutuner Rind, Schwein, Lamm, Huhn etc.
- Verarbeitetes Fleisch wie Schinken, Würstchen, Trockenfleisch, mariniertes Rindfleisch (z.B. Jangjorim) und Konserven.
- Geweihe, Knochen sowie andere Produkte aus Knochen
- Eier, Eiweiß, getrocknete und pulverisierte Eier und andere Eiprodukte
- Milch, Käse, Butter und alle anderen Milchprodukte
Wenn ihr tierische Erzeugnisse oder andere ähnliche Produkte bei euch habt, müsst ihr eine Quittung oder ein anderes Dokument vorlegen, um zu beweisen, dass das Produkt für den Export zugelassen wurde (z.B. ein vom Ausfuhrland ausgestelltes Gesundheitszeugnis etc.). Nur wenn der Nachweis als ausreichend angesehen wird, dürfen eure Produkte eingeführt werden.
Verbotene Produkte
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Produkte, die aus Regionen mit Einfuhrverbot stammen, versandt wurden oder diese Regionen passiert haben (darunter lebende Tiere und verarbeitetes Fleisch)
Die Liste der Regionen mit Einfuhrverbot kann sich bei einem Ausbruch von ansteckenden Tierseuchen ändern. Weitere Informationen findet ihr auf der Webseite der APAQ.
Anfragen zur Tierquarantäne
- Import/Export-Kontrolle: Import +82-32-740-2671, Export +82-32-740-2660~1
Die Verfügbarkeit von Fremdsprachenservices kann sich je nach Arbeitszeiten der zuständigen Mitarbeiter unterscheiden.