• Visum & Reisepass

        • 04.04.2023

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  • Für die Einreise nach Korea benötigen ausländische Staatsangehörige grundsätzlich einen gültigen Reisepass. In den meisten Fällen muss vor der Ankunft ein Visum bei der koreanischen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat oder Visazentrum) oder eine elektronische Reisegenehmigung (K-ETA) über das Visaportal (visa.go.kr) beantragt werden.

    Unter bestimmten Bedingungen ist jedoch eine visumfreie Einreise möglich:

    • • Personen, die eine Wiedereinreisegenehmigung erhalten haben oder von der Genehmigungspflicht befreit sind und innerhalb des genehmigten bzw. freigestellten Zeitraums einreisen.
    • • Staatsangehörige von Ländern, mit denen Korea ein bilaterales Visumbefreiungsabkommen geschlossen hat, sofern sie die Bedingungen dieses Abkommens erfüllen.
    • • Personen, die zu Zwecken wie internationalem Austausch, Tourismus oder im Interesse Koreas einreisen und gemäß präsidialer Verordnung eine gesonderte Einreiseerlaubnis erhalten haben.
    • • Personen mit einem Reiseausweis für Flüchtlinge, die innerhalb der Gültigkeitsdauer des Dokuments wieder einreisen.

    Visum

    簽證

    Ein Visum ist eine offizielle Einreiseerlaubnis, die von der Regierung des Gastlandes ausgestellt wird. Es enthält Angaben zur Einreiseart, zum Zweck, Status und zur Dauer des Aufenthalts. Alle Ausländer:innen, die nach Korea einreisen möchten, benötigen unbedingt ein gültiges Visum. Ausnahme sind Staatsagehörige visumbefreiter Länder, sofern sie vorab eine Genehmigung über das elektronische Reisegenehmigungssystem K-ETA erhalten haben.


    Visumarten

    • • Einfachvisum (Single-Entry): einmalige Einreise innerhalb der Gültigkeitsdauer
    • • Doppelvisum (Double-Entry): zweimalige Einreise innerhalb von 6 Monaten
    • • Mehrfachvisum (Multiple-Entry): beliebig viele Einreisen innerhalb von 1, 3 oder 5 Jahren

    Checkliste für die Visumbeantragung

    • ✓ Überprüft, ob für das Land euer Staatsbürgerschaft eine Visumpflicht besteht.
    • ✓ Wenn ein Visum erforderlich ist, beantragt das passende Visum je nach Aufenthaltszweck und -dauer etc.
    • ✓ Wenn ihr visumfrei einreisen dürft, müsst ihr vor dem Boarding des Flugzeuges oder Schiffs ein K-ETA ausstellen lassen.

    ♤ Weitere Informationen

    * Für aktuelle Informationen rund um Visum informiert euch bitte unbedingt auf der offiziellen Webseite vom Korea Visa Portal.

    Korea Visa Portal >>
    (Kor, Eng,Chn)

    Hi KOREA, die eletronische Regierung für Ausländer:innen >>
    (Kor, Eng,Chn)

    Offizielle Visa-Hotline in Korea

    Aus dem Ausland +82-2-1345
    Innerhalb Koreas: 1345 (ohne Vorwahl)

    • * Betriebsszeiten: wochentags 09:00-22:00 Uhr (koreanische Zeit)
      In 20 verschiedenen Fremdsprachen verfügbar (Kor, Deu, Eng, Jpn, Chn, Vtn, Thai, Mon, Ind, Fra, Ben, Urd, Rus, Nep, Khm, Mya, Spa, Ara, Sin)
    • ** ab 18:00 Uhr nur auf Koreanisch, Englisch und Chinesisch

    K-ETA (Korea Electronic Travel Authorization) bei visumfreier Einreise

    Staatsangehörige visumbefreiter Länder müssen vor dem Boarding eines Flugzeugs oder Schiffs ein K-ETA (Korea Electronic Travel Authorization) beantragen und genehmigen lassen. Das K-ETA ist in der Regel 3 Jahre lang gültig und kann für mehrere Einreisen genutzt werden. Da die visumfreie Aufenthaltsdauer je nach Nationalität unterschiedlich ist, sollte dies vor der Reise unbedingt geprüft werden.

    Bitte beachtet: das K-ETA garantiert keine Einreise. Die endgültige Entscheidung trifft die koreanische Einwanderungsbehörde bei der Ankunft.


    Vorübergehende Befreiung von K-ETA

    Zur Förderung des Tourismus ist die Ausstellungspflicht von K-ETA vom 1. April 2023 bis 31. Dezember 2026 vorübergehend ausgesetzt. Ob euer Land von dieser Regelung betroffen ist, könnt ihr auf der offiziellen Webseite von K-ETA nachsehen.

    Regionen / Länder mit vorübergehender Befreiung Ausstellungspflicht von K-ETA
    • - Asien: Japan, Taiwan, Hongkong, Singapur und Macau
    • - Nordamerika: USA (inkl. Guam) und Kanada
    • - Europa: Deutschland, Österreich, Vereinigtes Königreich, Frankreich, Italien, Niederlande, Spanien, Polen, Schweden, Finnland, Norwegen und Dänemark
    • - Ozeanien: Neuseeland und Australien

    * Angehörige der betreffenden Länder können während der Beantragung der Korea Electronic Travel Authorization (K-ETA) durch das Scannen der Passdatenseite anhand eines Pop-ups mit dem Hinweis „K-ETA Befreiung“ prüfen, ob sie von der Ausstellungspflicht eines K-ETA befreit sind.


    * Für aktuelle Informationen rund um das K-ETA informiert euch bitte unbedingt auf der offiziellen Webseite.

    Offizielle Webseite von K-ETA >>
    (Kor, Eng, Jpn, Chn, Fra, Spa, Malay, Thai)

    Ausstellungspflicht von K-ETA prüfen >>
    (Kor, Eng, Jpn, Chn, Fra, Spa, Malay, Thai)

    Registrierung im Quarantine Information Advance Input System (Q-Code)

    Alle Personen, die nach dem Besuch eines quarantänepflichtigen Gebiets nach Korea einreisen, müssen entweder das Q-Code-System nutzen oder ein Formular zum Gesundheitszustand einreichen.

    Die Eingabe der Quarantäneinformationen im Q-Code-System ist ab 7 Tagen vor der Einreise nach Korea möglich. Wenn der QR-Code vor dem Boarding ausgestellt wurde, muss man bei der Einreise nur den QR-Code vorzeigen und muss kein Formular zum Gesundheitszustand abgeben.


    Wichtige Informationen für Reisende aus deutschsprachigen Räumen

    Inhaber:innen eines regulären Reisepasses aus Deutschland oder Österreich dürfen bis zu 90 Tage visumfrei nach Korea einreisen.

    Q-CODE Website >>
    (Korean, English, Japanese, Chinese, Vietnamese)

    < FAQ >

    A. Die meisten ausländischen Staatsangehörigen benötigen für die Einreise nach Korea einen gültigen Reisepass und ein koreanisches Visum. Sie können jedoch ohne Visum einreisen, wenn Ihr Land ein Visumbefreiungsabkommen mit Korea hat und Sie alle Befreiungsvoraussetzungen erfüllen; Sie eine gültige Wiedereinreisegenehmigung besitzen; Sie mit einer offiziellen Einladung der koreanischen Zentralregierung einreisen; oder Sie ein von Korea ausgestelltes Flüchtlingsreisedokument besitzen. Bürger:innen von Ländern mit visumfreier Einreise müssen vor dem Einsteigen dennoch ein K-ETA (Korea Electronic Travel Authorization) einholen, es sei denn, ihr Land steht auf der aktuellen Liste der vorübergehenden K-ETA-Befreiungen. Um die Anforderungen für Ihre Staatsangehörigkeit zu prüfen, besuchen Sie das Korea Visa Portal unter www.visa.go.kr.
    A. Koreanische Visa werden nach der Anzahl der erlaubten Einreisen kategorisiert: Einfachvisum — Sie dürfen vor Ablauf des Visums einmal nach Korea einreisen; Zweifachvisum — Sie dürfen vor Ablauf zweimal einreisen, gültig für 6 Monate; Mehrfachvisum — Sie dürfen vor Ablauf mehrmals einreisen, erhältlich mit Laufzeiten von 1, 3 und 5 Jahren. Wählen Sie den Visumtyp, der Ihrem Reisezweck und der geplanten Anzahl der Einreisen entspricht. Eine vollständige Liste der Visumkategorien nach Besuchszweck finden Sie im Korea Visa Portal unter www.visa.go.kr.
    A. Das K-ETA (Korea Electronic Travel Authorization) ist eine obligatorische Reisegenehmigung für ausländische Staatsangehörige aus Ländern mit visumfreier Einreise nach Korea. Wenn Sie von der Visumpflicht befreit sind, müssen Sie vor dem Einsteigen in ein Flugzeug oder Schiff nach Korea ein K-ETA beantragen und genehmigen lassen — es kann nicht am Einreiseort ausgestellt werden. Nach der Genehmigung ist Ihr K-ETA 3 Jahre lang oder bis zum Ablauf Ihres Reisepasses gültig, je nachdem, was früher eintritt, und ermöglicht mehrere Besuche innerhalb dieses Zeitraums. Hinweis: Ein genehmigtes K-ETA garantiert keine Einreise nach Korea; die endgültige Einreiseentscheidung trifft das koreanische Einreisepersonal am Einreiseort. Beantragen Sie es auf der offiziellen K-ETA-Webseite: www.k-eta.go.kr (verfügbar auf Koreanisch, Englisch, Japanisch, Chinesisch, Französisch, Spanisch, Malaiisch und Thailändisch).
    A. Das K-ETA ist für Staatsangehörige der folgenden Länder und Regionen bis zum 31. Dezember 2026 vorübergehend ausgesetzt: Asien — Japan, Thailand, Hongkong, Singapur, Macau; Nordamerika — Vereinigte Staaten (einschließlich Guam), Kanada; Europa — Vereinigtes Königreich, Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Spanien, Polen, Schweden, Finnland, Norwegen, Belgien, Dänemark, Österreich; Ozeanien — Australien, Neuseeland. Während des K-ETA-Antragsverfahrens werden Sie beim Scannen der Personaldatenseite Ihres Reisepasses automatisch über Ihren Befreiungsstatus informiert. Die aktuellste und vollständige Liste finden Sie auf der offiziellen K-ETA-Webseite unter www.k-eta.go.kr.
    A. Sie können ein koreanisches Visum bei der koreanischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Land oder online über das Korea Visa Portal unter www.visa.go.kr (verfügbar auf Koreanisch, Englisch und Chinesisch) beantragen. Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich an das Immigration Contact Center: Rufen Sie aus dem Ausland +82-1345 oder innerhalb Koreas 1345 an, werktags von 09:00 bis 22:00 Uhr. Von 09:00 bis 18:00 Uhr ist mehrsprachige Unterstützung in 20 Sprachen verfügbar, darunter Englisch, Chinesisch, Japanisch, Vietnamesisch, Thailändisch, Mongolisch, Indonesisch, Französisch, Russisch, Deutsch, Spanisch und Arabisch. Von 18:00 bis 22:00 Uhr ist der Service nur auf Koreanisch, Englisch und Chinesisch verfügbar.
    A. Der Q-Code ist Koreas Quarantäne-Voranmeldesystem (Quarantine Pre-Entry System). Reisende, die aus einem ausgewiesenen Gebiet mit Quarantäne-Inspektionspflicht einreisen oder dieses kürzlich besucht haben, müssen entweder ihre Q-Code-Gesundheitsregistrierung im Voraus abschließen oder bei der Ankunft einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Die Q-Code-Registrierung ist ab 7 Tage vor Ihrem Ankunftsdatum möglich. Wenn Sie Ihren Q-Code vor dem Einsteigen abschließen, können Sie an der Quarantäne-Kontrollstelle den QR-Code Ihres Q-Code vorzeigen, anstatt den Gesundheitsfragebogen auszufüllen. Registrieren Sie sich unter qcode.kdca.go.kr (verfügbar auf Koreanisch, Englisch, Japanisch, Chinesisch und Vietnamesisch). Reisende aus nicht ausgewiesenen Gebieten benötigen keinen Q-Code.
    A. Die visumfreie Aufenthaltsdauer in Korea variiert je nach Staatsangehörigkeit und hängt vom Visumbefreiungsabkommen zwischen Ihrem Land und Korea ab. Jedes Abkommen legt unterschiedliche erlaubte Aufenthaltsdauern fest. Um die genaue visumfreie Aufenthaltsdauer für Ihre Staatsangehörigkeit zu erfahren, besuchen Sie das Korea Visa Portal unter www.visa.go.kr oder wenden Sie sich an das Immigration Contact Center unter +82-1345 aus dem Ausland (werktags von 09:00 bis 22:00 Uhr). Beachten Sie, dass die Gültigkeitsdauer Ihres K-ETA (bis zu 3 Jahre) die durch das Visumbefreiungsabkommen festgelegte visumfreie Aufenthaltsdauer nicht außer Kraft setzt — Sie müssen bei jedem Besuch vor Ablauf Ihres erlaubten Aufenthalts ausreisen.

    Stand: 21.04.2026