05.04.2023
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Fahrrad
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Fahrradverleih
Das Fahrrad ist eine gute Alternative, wenn man an einen Ort gelangen will, den man mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht so lecht erreichen kann, oder wenn eine Strecke zu weit zum Laufen ist. In vielen Städten Koreas kann man ein Fahrrad mieten und nutzen, und die gut angelegten Fahrradwege sorgen für ein angenehmes Fahren. Vor allem in Seoul kann man mit dem Fahrrad den Fluss Hangang entlangfahren und die schöne Landschaft der Stadt und die Brückenbeleuchtung genießen.

Arten von öffentlichen Fahrrädern
Die Fahrradverleihe in Korea werden entweder von einer Stadt oder von einem privaten Unternehmen betrieben. Den öffentlichen Fahrradverleih gibt es in vielen Städten wie Seoul, Daejeon, Gyeongju, Gongju und Yeosu, und er ist preiswerter als der private. Ein repräsentatives Beispiel ist Ttareungi (Seoul Bike). Der koreanische Markenname stammt von dem Wort, das den Klang einer Fahrradklingel beschreibt. Ttareungi kann man überall in der Innenstadt finden, und auch Ausländer können den Service einfach nutzen.
Wenn man das Fahrrad von einem privaten Fahrradverleih mietet, kann man in einem größeren Gebiet mit dem Fahrrad fahren. Die Nutzung ist nach dem Download der App des jeweiligen Unternehmens möglich, und „Kakao T Bike“ ist einer der beliebten privaten Fahrradverleihe. Man kann den Service nicht nur in Großstädten wie Seoul, Busan, Daegu, Gwangju und Incheon sondern auch in vielen Regionen im ganzen Land Anspruch nehmen. In einigen Regionen kann man sogar ein E-Bike mieten, informiert euch also darüber, bevor ihr ein Fahrrad mietet!
Öffentlicher Fahrradverleih
Privater Fahrradverleih
Man muss beim Überqueren der Straße am Zebrastreifen vom Fahrrad absteigen und es schieben. Man sollte grundsätzlich auf der rechten Seite des Fahrradwegs fahren. Außerdem ist das Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss streng verboten. Außerdem ist das Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss streng verboten. Für die eigene Sicherheit wird empfohlen, unbedingt Sicherheitsausrüstungen wie z.B. Helm, Knieschützer etc. zu tragen.
Man muss am rechten Rand der Fahrbahn fahren. Ist eine Strecke mit dem Verkehrszeichen, das das Fahrradfahren untersagt, ausgeschildert, darf man auf dieser Strecke kein Fahrrad fahren. Aus zwingenden Gründen wie beschädigte Straßen und Bauarbeiten kann man am Rand des Gehwegs fahren, aber man darf die Fußgänger nicht behindern.
Stand: 02.10.2025