Das Höchstalter, mit dem sich deutsche und koreanische Staatsangehörige für ein Working Holiday im jeweils anderen Land bewerben können, wurde von 30 Jahre auf 34 Jahre erhöht. Dies gilt seit dem 1. Januar 2025 und soll jungen Deutschen noch mehr Gelegenheiten bieten.
Zwischen Korea und Deutschland gibt es seit 2009 ein Working Holiday Abkommen, das ihren jungen Staatsangehörigen einen längeren Aufenthalt für viele besondere Erfahrungen im jeweils anderen Land ermöglicht. Durch dieses Abkommen können Teilnehmer während ihrem Aufenthalt reisen und arbeiten und dabei einen tieferen Einblick in eine andere Kultur erhalten. Die lokale Arbeitswelt und den Alltag selbst zu erleben erweitert nicht nur ihre Horizonte sondern kann auch zu persönlichem Wachstum beitragen. Außerdem hat das Working Holiday Abkommen zur Stärkung der freundschaftlichen Beziehung zwischen Deutschland und Korea geführt.
Durch die Erhöhung der Altersgrenze können nun noch mehr junge Menschen an einem Working Holiday teilnehmen und der Kulturaustausch zwischen den beiden Ländern noch aktiver werden. Da die Teilnahme nun auch für Staatsangehörige in ihren frühen Dreißigern, die nach Berufsentwicklung oder einem Wendepunkt in ihrem Leben suchen, möglich ist, wird eine noch fachkundigere gegenseitige Zusammenarbeit in vielen verschiedenen Bereichen erwartet.
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