Strengere Vorschriften für Powerbanks und E-Zigaretten bei koreanischen Fluggesellschaften
20.02.2025
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Korea_Tourism
Ab dem 1. März 2025 gelten strengere Vorschriften für Powerbanks (Lithium-Ionen-Akkus) und E-Zigaretten im Flugzeug, die von der koreanischen Regierung in einer einheitlichen Richtlinie festgehalten wurden.
Die neue Richtlinie ist eine verstärkte Version der ursprünglichen Richtlinie, nach der das Mitführen von Powerbanks und E-Zigaretten im aufgegebenen Gepäck verboten ist. Sie dürfen auch weiterhin im Handgepäck mit an Bord genommen werden, doch nun gibt es Größen- und Mengenbeschränkungen sowie strengere Regeln, wo sie verstaut werden dürfen. Für das Mitführen dieser Gegenstände muss man ein Genehmigungsverfahren der jeweiligen Fluggesellschaft durchlaufen, und genehmigte Powerbanks müssen mit einem Sticker markiert werden, sodass eine schnelle Überprüfung bei der Sicherheitskontrolle möglich ist.
Die Powerbank muss entweder in Isolierband gewickelt oder in einer Tasche, einer verschließbaren Plastiktasche und dergleichen verpackt sein, damit die Akku-Buchse nicht mit Metall in Kontakt kommen kann, und am Körper getragen oder in der Sitztasche aufbewahrt werden. Das Verstauen von Powerbanks, auch wenn sie genehmigt wurden, und E-Zigaretten in der Gepäckablage ist grundsätzlich verboten. Es besteht keine Möglichkeit, Powerbanks an Bord aufzuladen, und falls sich die Powerbank überhitzt oder aufbläht, muss dies umgehend dem Kabinenpersonal mitgeteilt werden.
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