• Richtlinie zur Verarbeitung personbezogener Standortinformationen von VISITKOREA

        • 01.07.2025

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  • Das Inhaltsverzeichnis dieser Richtlinie zur Verarbeitung personenbezogener Standortinformationen lautet wie folgt. Es enthält die notwendigen Bestimmungen der Richtlinie zur Verarbeitung personenbezogener Standortinformationen, die gemäß den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften erforderlich sind, sowie die Inhalte, die VISITKOREA zum Schutz der personenbezogenen Standortinformationen des Benutzers für wichtig erachtet.


    1. Zweck der Verarbeitung und Speicherdauer personenbezogener Standortdaten
    2. Grundlage und Aufbewahrungsdauer von Daten zur Bestätigung der Erhebung, Nutzung und Bereitstellung personenbezogener Standortinformationen
    3. Verfahren und Methoden zur Vernichtung personenbezogener Standortinformationen
    4. Verfahren und Methoden zur Vernichtung personenbezogener Standortinformationen
    5. Angelegenheiten der Meldung nach Artikel 19 Absatz 3 des Standortinformationsgesetzes
    6. Name des Standortinformationsmanagers und der zuständigen Abteilung usw.


    Gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Standortinformationsgesetzes (Offenlegung der Richtlinie zur Verarbeitung personenbezogener Standortinformationen) erstellt und veröffentlicht VISITKOREA die folgende Richtlinie zur Verarbeitung personenbezogener Standortinformationen, um die personenbezogenen Standortinformationen des Trägers zu schützen und diesbezügliche Beschwerden umgehend und reibungslos zu bearbeiten.

    1. Zweck der Verarbeitung und Speicherdauer personenbezogener Standortinformationen

    VISITKOREA erhebt, verwendet und stellt personenbezogene Standortinformationen im Rahmen der in den Nutzungsbedingungen für standortbasierte Dienste festgelegten Zwecke bereit und legt den Verarbeitungszweck und die Aufbewahrungsfrist für jede Standortinformation fest.

    Name Beschreibung und (Abruf)zweck standortbezogener Dienste Abrufdauer personenbezogener Standortinformationen
    Standortbezogene Dienste von VISITKOREA o Empfehlung von Reiseziele in der Nähe des aktuellen Standorts
    o Empfehlung von Veranstaltungen in der Nähe des aktuellen Standorts
    o Senden von Nachrichten, wenn sich das Mitglied an wichtigen Ein- und Ausreisepunkten in Korea befindet
    Bis zum Widerruf der Zustimmung
    * Personenbezogene Standortinformationen werden nur einmal verwendet und nicht im System gespeichert.

    2. Grundlage und Aufbewahrungsdauer von Daten zur Bestätigung der Erhebung, Nutzung und Bereitstellung personenbezogener Standortinformationen

    Gemäß Artikel 16 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutz und zur Nutzung von Standortinformationen zeichnet VISITKOREA Daten, die die Nutzung und Bereitstellung von Standortinformationen bestätigen, automatisch auf und bewahrt sie mindestens ein Jahr lang auf.

    3. Verfahren und Methoden zur Vernichtung personenbezogener Standortinformationen

    Wenn VISITKOREA den Zweck der Nutzung oder Bereitstellung personenbezogener Standortinformationen erreicht hat, vernichtet es die personenbezogenen Standortinformationen unverzüglich, mit Ausnahme der Daten, die die Verwendung oder Bereitstellung der Standortinformationen bestätigen.

    4. Fragen zur Weitergabe personenbezogener Standortdaten an Dritte

    VISITKOREA darf personenbezogene Standortinformationen oder Daten zur Bestätigung der Verwendung/Bereitstellung von Standortinformationen nicht über den in den Nutzungsbedingungen angegebenen oder mitgeteilten Umfang hinaus verwenden oder an Dritte weitergeben, außer mit Zustimmung des Mitglieds oder in einem der folgenden Fälle.
      • Bei der Bereitstellung von Informationen in einer Form, die keine Identifizierung bestimmter Personen zulässt, zum Zwecke der Erstellung von Statistiken, der Durchführung wissenschaftlicher Forschung oder der Durchführung von Marktforschung
      • In Fällen, die in anderen Gesetzen und Vorschriften vorgesehen sind

    5. Angelegenheiten der Meldung nach Artikel 19 Absatz 3 des Standortinformationsgesetzes

      • Wenn VISITKOREA beabsichtigt, einen Dienst unter Verwendung personenbezogener Standortinformationen bereitzustellen, muss dies zunächst in den Nutzungsbedingungen angegeben und die Zustimmung der betroffenen Person eingeholt werden.
      • Wenn VISITKOREA personbezogene Standortinformationen an Dritte weitergibt, benachrichtigt es den Empfänger unverzüglich über den Zeitpunkt und den Zweck der Bereitstellung.

    6. Verantwortliche Abteilung für die Verwaltung von Standortinformationen, Name usw.

    Bezeichnung Abteilung Kontakt
    Verantwortlicher für die Verwaltung von Standortinformationen Digital Cooperation Department +82-33-738-3040
    Verantwortlicher für Standortinformationen International Digital Marketing Team +82-33-738-3503

    Diese Richtlinie zur Verarbeitung personenbezogener Standortinformationen gilt ab dem 1. Juli 2025.