Nachrichten zum Tourismus

      • Alles zum Workation (Digital Nomad) Visum

        • 21.05.2024

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    Das Workation (Digital Nomad) Visum für Korea ermöglicht es ausländischen Telearbeitern, für bis zu einem Jahr das Land zu bereisen und die Kultur genauer kennen zu lernen, während sie ihrer Arbeit nachgehen. Voraussetzungen sind, dass man bereits bei einem ausländischen Unternehmen mit Möglichkeit von Telearbeit eingestellt ist und Berufserfahrung in der selben Branche sowie ein bestimmtes Mindesteinkommen im vergangenen Jahr nachweisen kann. Im Folgenden findet ihr einige hilfreiche Informationen über das Visum im Q&A-Format.

    Q) Kann ich das Visum beantragen, wenn ich Freelancer bin?
    A) Das Visum gilt derzeit nur für Telearbeiter, die bereits bei einem ausländischen Unternehmen angestellt sind. Für Freelancer ist das Visum daher leider nicht verfügbar.

    Q) Ist das vorausgesetzte Mindesteinkommen in brutto oder in netto?
    A) Das Mindesteinkommen bezieht sich auf euer Bruttoeinkommen, also vor Abzug bestimmter Ausgaben wie Steuern etc.

    Q) Müssen alle Familienmitglieder, die ich mitbringen will, ebenfalls die Voraussetzungen für das Visum erfüllen?
    A) Solange ein Nachweis der Verwandtschaft (amtliches Dokument wie Geburtsurkunde etc.) zum Antragssteller vorliegt, ist die Erfüllung der Visumvoraussetzungen für Familienmitglieder nicht nötig.

    Q) Wird mein Visum annulliert, wenn ich nach meiner Einreise nach Korea arbeitslos werde? 
    A) Ihr seid nicht dazu verpflichtet, Änderungen eures Arbeitsstatus nach der Einreise mit dem Digital Nomad Visum zu melden. Allerdings ist dann jedoch keine Verlängerung des Aufenthalts möglich und ihr müsst das Land zum Ablaufdatum eures Visums verlassen.

    Q) Muss ich in Korea Steuern für ausländisches Einkommen zahlen?
    A) Gemäß Artikel 3 des Einkommenssteuergesetzes (Umfang des steuerpflichtigen Einkommens) müssen ausländische Einwohner, die in 10 Jahren vor Ende des betreffenden Besteuerungszeitraums insgesamt weniger als 5 Jahre in Korea ansäßig waren und ausländisches Einkommen erhalten, nur Steuern für in Korea ausgezahltes oder nach Korea überwiesenes Einkommen zahlen. Staatsbürger von Ländern, mit denen Korea ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, werden nicht besteuert.
    * Für Fragen zu Steuern steht das nationale Steuerberatungszentrum (National Tax Consulting Center) unter +82-126 zur Verfügung.

    Genauere Informationen findet ihr hier.

    Englischsprachige Artikel zum Workation-Visum
    South Korea Workation Guide: Embrace the Digital Nomad Lifestyle
    South Korea Workation Guide: 8 Places to Live and Work for Digital Nomads
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